Nostrifizierung der Urkunde in der Ukraine

Jede Person, die ihre Ausbildung in einem anderen Land abgeschlossen hat und ihre Ausbildung in der Ukraine fortsetzen möchte, muss das Nostrifizierungsverfahren durchlaufen. Unter Nostrifizierung versteht man die Anerkennung eines ausländischen Bildungsdokuments in der Ukraine.
Die Entscheidung über die Nostrifizierung des Zertifikats in der Ukraine trifft das Ministerium für Bildung und Wissenschaft. Anschließend wird eine Bescheinigung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausgestellt. Was bringt die Nostrifizierung? Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Zeugnisses und weiterer Dokumente ermöglicht die Fortsetzung des Studiums, den Erwerb eines zweiten Hochschulabschlusses, die Verbesserung der Qualifikationen, eine Umschulung und vieles mehr.
Obligatorische Unterlagen für die Nostrifizierung

Für einen erfolgreichen Prozess werden folgende Dokumente benötigt:

  • eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts in der Ukraine (Reisepass, Aufenthaltserlaubnis);
  • Identifikationscode;
  • Zertifikat und seine Anhänge;
  • einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag auf Nostrifizierung;
  • ein Auszug aus der Bildungseinrichtung, die das Zeugnis ausgestellt hat, und eine notariell beglaubigte Kopie;
  • Einladung einer ukrainischen Universität (für ausländische Staatsbürger);
  • Die Übersetzung und Kopie dieser Dokumente müssen ebenfalls notariell beglaubigt werden.

Nach Einreichung der Unterlagen zur Nostrifizierung kann das Ministerium über eine Vollbestätigung, Teilbestätigung oder auch eine Ablehnung der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Bildungsnachweise entscheiden.

Nostrifizierungsverfahren

Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:
1. Formular zur Einreichung von Dokumenten beim Bildungsministerium der Ukraine.
2. Ausfertigung einer Bescheinigung über die Entscheidung über die Gleichwertigkeit.
3. Beratendes Audit.
4. Fachkundige Zustimmung zur Anerkennung von Dokumenten.
5. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für ihre Genehmigung.
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