Reisepass Apostille
In einigen Fällen müssen Sie während Ihres Aufenthalts in europäischen Ländern Ihren Reisepass apostillieren lassen. In der Ukraine war diese Methode der Legalisierung dieses Dokuments für andere Länder jedoch nicht verfügbar, da ein Reisepass laut Gesetz nicht mit einer Apostille versehen werden konnte. Diese Möglichkeit wurde den Einwohnern unseres Landes erst im Jahr 2014 zugänglich, als das Justizministerium die Anbringung einer Briefmarke genehmigte.
Wie läuft das Verfahren ab?
Der Reisepass ist das am häufigsten verwendete und notwendigste Dokument bei einem Aufenthalt im Ausland. Aus diesem Grund ist in der Ukraine die Legalisierung durch Anbringen einer Apostille möglich geworden. Allerdings ist der Prozess keineswegs einfach und erfordert Zeit und Kenntnisse der Besonderheiten jedes Landes. Generell ist die Vorgehensweise wie folgt:
- Scannen aller Seiten des Ausweises;
- Beglaubigung und Hinterlegung von Kopien durch einen Notar;
- Abstempelung im Justizministerium.
Doch damit nicht genug, denn es genügt nicht, den Reisepass einfach mit einer Apostille zu versehen; alle Seiten müssen auch in die Sprache des Reiselandes übersetzt werden.
Wann kann eine Apostille im Reisepass erforderlich sein?
Unabhängig vom Zweck der Reise – Daueraufenthalt, Erwerbstätigkeit, Studium oder Geschäftsbesuch – ist für den Aufenthalt in einem anderen Land eine Apostille auf dem Hauptdokument erforderlich. In folgenden Fällen ist im Ausland eine Legalisierung eines Reisepasses erforderlich:
- Bankkonten eröffnen;
- zum Abschluss von Rechtsgeschäften;
- zur Vorlage vor Gericht;
- Eröffnung privater Unternehmen.
Apostille für Reisepass in Kiew
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